Die Überführung Verstorbener und die Abholung der Urnen kann rund um die Uhr erfolgen. Außerhalb unserer offiziellen Öffnungszeiten ist der Zugang durch unseren codegesicherten Eingang möglich. Unsere Mitarbeiter gehen beim Entladen gern hilfreich zur Hand.
Wenn Sie mit dem Thema Tod konfrontiert werden, sei es durch den Abschied von einem Angehörigen oder in eigener Vorsorge, wirft das viele Fragen auf. Nachfolgend beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Feuerbestattung. Natürlich können Sie auch jederzeit persönlich mit uns besprechen, was Ihnen am Herzen liegt.
In der Regel bestimmen die bestattungspflichtigen Angehörigen über die Art und Weise der Bestattung. Sie können jedoch einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen, in dem Sie alle Einzelheiten selbst festlegen und die Kosten dafür bereits treuhänderisch anlegen. So sind Sie sicher, dass nach Ihrem Ableben alles wie gewünscht geschehen wird und Ihre Angehörigen neben ihrer Trauer nicht noch mit den doch eher unangenehmen Dingen belastet werden. Ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl wird Sie entsprechend beraten.
Sie wählen zunächst einen Bestatter Ihres Vertrauens, falls der Verstorbene keine Vorsorge zu Lebzeiten getroffen haben sollte. Dieser kümmert sich um die gesamte Abwicklung und nimmt zu dem gewünschten Krematorium Kontakt auf.
Die Einäscherung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes statthaft. Diese Zeit wird in der Regel auch mindestens benötigt, um die Formalitäten zu erledigen. Ein Bestattungsschein muss ausgestellt werden, das Standesamt muss den Tod beurkunden. Die verstorbene Person muss in einen Sarg gebettet und zum Krematorium überführt werden. Nach der Überführung in das Krematorium und Übergabe der Bestattungspapiere wird die Einäscherung in der Regel innerhalb weniger Tage erfolgen. Die Särge werden während dieser Zeit gekühlt gelagert. Auf Wunsch kann die Einäscherung auch bereits am Tag der Überführung oder zu einem bestimmten Termin vorgenommen werden - vorausgesetzt, die Formalitäten sind erledigt.
In unserem Krematorium wird ein genaues Schema eingehalten. Wenn man sich rechtzeitig anmeldet und noch Platz frei ist, ist es aber durchaus möglich auf den Wunsch einzugehen.
Ja, natürlich. Zur Verabschiedung stellen wir unseren speziellen Verabschiedungsraum mit stilvollem Ambiente und Privatsphäre zur Verfügung. Außerdem ermöglichen wir Ihnen, als den nächsten Angehörigen, auf Wunsch bei der Einfahrt des Sarges in den Ofen dem Verstorbenen das letzte Geleit zu geben.
Ja, selbstverständlich. Schließlich handelt es sich um den Abschied des Verstorbenen. Im Prinzip können alle Wünsche des Verstorbenen und/oder der Familie erfüllt werden
Nein, es handelt sich um eine Abschiedsfeier nach Wunsch des Verstorbenen. Im Prinzip ist alles möglich, sofern unsere Räumlichkeiten dafür geeignet sind.
Es können beispielsweise Blumen, Fotos, Zeichnungen oder Bücher mit eingeäschert werden. Bestimmte Materialien dürfen allerdings nicht mit in den Ofen. Wenn Angehörige den Wunsch haben, etwas mit einäschern zu lassen, wird dies im Vorfeld näher besprochen.
Ja, das können wir Ihnen für die VIVENDA Feuerbestattung garantieren. Der Verbrennungsraum unserer Einäscherungsöfen kann nur einen Sarg aufnehmen. Erst wenn die sterbliche Hülle soweit verbrannt ist, dass sich keine Rückstände mehr im Verbrennungsraum befinden, ist eine erneute Sargzuführung möglich. Unsere Einäscherungsöfen sind moderne und nach dem Stand der neusten Technologie ausgestattete Anlagen. Für jede Einäscherung wird ein Verbrennungsprotokoll angefertigt. Neben unserem Mitarbeiter überwacht die Systemsteuerung den gesamten Prozess der Einäscherung.
Ja, denn bei der Überführung des Sarges durch den Bestatter werden der Name, sowie die Geburts- und Sterbedaten des Verstorbenen in einem Einlieferungsverzeichnis festgehalten. Gleichzeitig wird dem Verstorbenen eine nur einmal existierende Nummer vom Krematoriumspersonal zugeteilt. Der Sarg wird mit den Daten, der laufenden Nummer und dem Identifikationsstein versehen. Diese Einäscherungsnummer, geprägt auf einem feuerfesten Schamottestein, begleitet den Verstorbenen bis in die Urne.
Der Verstorbene wird mit den gesetzlich benötigten Papieren vom Bestatter Ihrer Wahl ans Krematorium überführt. Dabei wird ein nummerierter Schamottestein auf den Sarg gelegt. Dieser garantiert die Identifizierung der Asche und ist den persönlichen Daten des Verstorbenen zugeordnet. Die Kremation beginnt frühestens nach der vorgeschriebenen Ruhefrist von 48 Stunden. Sie erfolgt mit modernster Technik computergesteuert und dauert ca. 2 Stunden. Jede Einäscherung erfolgt selbstverständlich einzeln. Nach Auskühlung der Asche und Entfernung aller festen Bestandteile, wie z. B. künstliche Gelenke, Prothesen und chirurgischer Stahl, werden die Aschenreste in die von Ihnen bestimmte Urne abgefüllt. Diese wird mit einem Deckel verschlossen, der mit der Registrierungsnummer, Name, Geburts- und Sterbedatum, Geburts- und Sterbeort versehen ist. Das Öffnen der Urne ist dann nicht mehr möglich ohne sie zu beschädigen. Mehr zu diesem Thema hier
Wir arbeiten mit Temperaturen um die 850 Grad.
Der Sarg fährt mit in den Ofen ein, weil der Sarg dazu dient, die optimale Einäscherung des Verstorbenen zu gewährleisten. Nach der Kremation ist der Sarg vollständig verbrannt, ebenfalls beispielsweise die Innenverkleidung des Sarges.
Metalle werden nicht verbrannt. Chirurgischer Stahl (Kunstgelenke etc.) werden von einem Spezialunternehmen recycled. Schrauben und Nägel aus dem Sarg werden entsorgt. Edelmetalle, Gold- und Silberschmuck, den der Verstorbene trug, schmelzen während der Kremierung und befinden sich anschließend als Klümpchen zwischen den Metallteilen. Diese werden mitsamt der Asche und dem Schamottestein in die Urne abgefüllt.
Ja, vor der eigentlichen Kremierung werden die Daten des Verstorbenen mit den Angaben in den Papieren verglichen. Zusätzlich wird dem Sarg ein feuer- und hitzebeständiger Schamottestein beigelegt, auf dem die laufende Identifikationsnummer sowie die Bezeichnung unseres Krematoriums eingeprägt ist. Nach jedem Verbrennungsvorgang wird die Asche inkl. dem Stein aus der Ofenkammer entnommen und in eine Aschekapsel gefüllt. Da dieser Stein mit in die Urne gegeben wird, ist noch nach Jahren die Asche dem Verstorbenen zuzuordnen. Die Urne wird amtlich verschlossen und erhält ein dauerhaftes Schild mit Namen, Geburts-, Sterbe- und Einäscherungsdatum des Verstorbenen sowie Einäscherungsnummer und Namen unseres Krematoriums.
Nach nochmaliger Prüfung der kompletten Unterlagen wird die Urne dem zuständigen Bestattungsunternehmen übergeben oder mit dem Versanddokument an die zuständige Friedhofsverwaltung ausgeliefert. Ein Anteil von ca. 20-25% der Urnen wird per Deutsche Bundespost mit registrierter Paketnummer zugestellt. Das deutsche Gesetz sieht den Friedhofszwang vor. Das bedeutet, dass jeder Verstorbene beerdigt werden muss. Das gilt auch für die Asche, die nach der Kremation übrig bleibt. Sie muss also in jedem Fall in einem Grab beigesetzt werden.
Nein, in Deutschland ist das nicht gestattet. Die Urne darf lediglich an den Bestatter oder die zuständige Friedhofsverwaltung übergeben werden.
Wir benötigen eine Urnenanforderung/Bestätigungsschreiben vom zuständigen Friedhof, dem Bestatter vor Ort, oder dem Konsulat. Anschließend wird von uns die Aschenkapsel per Deutsche Bundespost versendet. Hierfür wird ein Aufpreis berechnet, der vom Ankunftsland abhängig ist.
Hierbei gibt es verschiedene Varianten, die wir Ihnen auf der Seite Beisetzungsformen erläutern.
Selbstverständlich, der Wohnort des Verstorbenen spielt dabei keine Rolle. Der Sarg kann auf Wunsch zu uns überführt werden. Wichtig sind Vollständigkeit und Richtigkeit aller Unterlagen.
Krematorien unterliegen den strengen Bestimmungen des Bundes-Immissions-Schutzgesetzes und den VDI-Richtlinien. Auch die Sargindustrie unterliegt Umweltvorschriften, so dass nur Stoffe zum Einsatz gebracht werden dürfen, von denen keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Bei der Einäscherung mögliche freigesetzte Schadstoffe, wie z.B. Pharmakarückstände, werden bei den hohen Temperaturen fast völlig vernichtet. In der Nachverbrennung werden bei Temperaturen von mindestens 850°C und bis zu 1300°C belastende Stoffe neutralisiert bzw. bei der Rauchgasfilterung über Additive gebunden. Dadurch ist sichergestellt, dass weder Geruch noch Rauch ausgestoßen werden.
Zu den ethischen und hygienischen Beweggründen gesellen sich zunehmend ökonomische Motive, sich für die Kremierung zu entscheiden. Die Tatsache, dass die Kosten einer Feuerbestattung aus langfristiger Sicht niedriger sind als die eine traditionelle Erdbestattung, die jeweils erforderliche Grabstätte eingeschlossen, wie auch die weniger aufwendige Grabpflege, spielen oft eine Rolle. Im Allgemeinen kann man sagen, dass die Erdbestattung und die Kremierung kostenmäßig gleich zusetzen sind. Jedoch sind die Preise für die Konzession der Ruheplätze der Urnen (Grabgebühren) viel preisgünstiger als bei der Erdbestattung. Der Grund hier für liegt im viel geringeren Platzbedarf und dem entsprechend kleineren Grab- oder Gedenkstein. Außerdem sind die Folgekosten der Grabpflege bei einem Urnengrab viel weniger.
Haben Sie noch Fragen?
Wenn Sie nähere Informationen speziell über die VIVENDA Feuerbestattung in Fürstenzell wünschen, können Sie sich gerne telefonisch unter +49 8502/ 91 55-0 oder per Mail info@vivenda-fb.de mit uns in Verbindung setzen. Für alle übrigen Fragen wenden Sie sich an den Bestatter Ihrer Wahl.
Hier erhalten Sie die wichtigsten unserer Dokumente (Auftragsformulare und Entgeltregelung) zum Download.