Von der Überführung bis zur Urne – Jeder Einäscherungsprozess bei VIVENDA erfolgt einzeln und mit höchsten Ansprüchen an Ethik und Sicherheit. Unter strengsten Kontrollvorkehrungen erfolgt der Prozess der Kremierung in genauen Abläufen:
VIVENDA und der direkt angrenzende Naturfriedhof „Garten des Friedens“ bieten eine Reihe von Naturbestattungsmöglichkeiten. Fragen Sie nach, wir beraten Sie gerne.
Von der See, mit dem Ballon, bis zum Weltraum – Nach der Einäscherung kann die Urne ganz klassisch auf einem Friedhof im In- und Ausland beerdigt werden.
Darüberhinaus bietet die Feuerbestattung viele individuelle, oft stark mit der Natur verbundene Möglichkeiten der Beisetzung: Von der Bestattung zur See, in der Luft, im Wald, auf der Almwiese oder im Weltraum, bis hin zur Karbonisierung der Asche in einen Erinnerungsdiamanten. Mit dem Vorteil, zwischen verschiedenen Arten der Aschebeisetzung wählen zu können und somit sich auch im Tod ganz persönlich auszudrücken, erhält die Feuerbestattung immer mehr Zuspruch.
Der Natur ganz nah: Üppiges Grün im Sommer, unberührter Schnee im Winter. Kleine Baumlichtungen, große Wiesenflächen, Plateaus und eine symbolstarke Mulde in Eiform. Über Rasenpfade sind alle Ruhestätten im "Garten des Friedens" das ganze Jahr über bequem erreichbar.
Runde oder markante Findlinge im hügeligen Gelände, benachbart von Kräutern und Farnen, von Kirschen und Birken. Mag Stein auch verwittern, er steht mit seiner einmaligen Struktur und Aura für das Unvergängliche.
Wie der Baum im Erdreich wurzelt das Leben in der Ewigkeit. Im Hain, unter hölzernen Solitären, schon erhaben oder neu gepflanzt. Bei Einzelbestattungen oder als Ruhestätte für Familien. Der Baum ist immer erfüllendes Sinnbild.
Bäume stehen für Robustheit, Wald schützt. Eine angenehme Vorstellung, dort in einer Urne, die sich zersetzt, bestattet zu werden. Der Wurzelbereich von Bäumen wird dabei ausgespart. Je nach Rechtslage ist auch das Verstreuen der Asche möglich. Für Hinterbliebene ist der Wald ein Ort der Ruhe und Besinnung.
Ein Urnengrab ist überschaubar und muss nicht aufwändig gepflegt werden. Man unterscheidet zwischen Einzelgräbern, die meist mit einem Gedenkstein geschmückt werden, Urnen-Gemeinschaftsgräbern mit gemeinschaftlichem Gedenkstein, anonymen Urnengräbern, Rasenreihengräbern oder Wahlgräbern. Die Ruhezeit liegt je nach Grabstätte zwischen 10 und 15 Jahren.
Die Beisetzung in einem Kolumbarium, auch Urnenwand oder Urnennische genannt, hat etwas Altehrwürdiges und mit anderen Verstorbenen Verbindendes. Die Urnen werden in vorbereitete Fächer eingestellt, anonym oder mit Namensplatten versehen. Sie stehen in Reihen neben- und übereinander. Eine Urnenaufbewahrung in unserem Kolumbarium kann bis zu einem Zeitraum von 12 Monaten erfolgen.
Ins Nirgendwo gegangen. Diese Art der Bestattung wählen Menschen, die ihren Angehörigen nach der Bestattung nicht weiter zur Last fallen möchten. Wir bieten die Möglichkeit der anonymen Beisetzung auf der Urnenwiese im benachbarten "Garten des Friedens". Angehörige können zwar nicht teilnehmen, den Ort jedoch jederzeit besuchen.
Zurück in den Kreislauf der Natur. Dieser Gedanke tröstet viele Menschen, die sich fragen: Wo gehe ich hin. Natur als Ort der Ruhe und Besinnung kann auch den Hinterbliebenen bei der Überwindung der Trauer helfen. Mögliche Ruhestätten sind Almwiesen, Bergbäche, Felsen, Berghänge, Täler, Waldflächen oder Meeresküsten. Die Ascheverstreuung in der Natur ist derzeit aber über deutschem Territorium noch nicht gestattet.
Ursprünglich Seeleuten vorbehalten, kann heute jeder das Meer als letzte Ruhestätte wählen. Viele Menschen fühlen sich dem Element Wasser verbunden. Für die Seebestattung wird die Asche in einer speziellen Seeurne außerhalb der Dreimeilenzone über „Rauem Grund“ – da, wo nicht gefischt wird – nach Seemannsbrauch dem Meer übergeben. Der Kapitän spricht dabei die Trauerrede. Die Seebestattung kann nur durchgeführt werden,wenn der/die Verstorbene dies noch zu Lebzeiten beantragt hat.
In alle Winde verstreut – diesem Gedanken entspricht die Bestattung im Element Luft. Die Luftbestattung besteht darin, dass die Asche des Verstorbenen entweder bei einer Ballonfahrt in einem Heißluftballon oder während des Fluges aus einem Flugzeug dem Luftraum übergeben wird. Diese Bestattungsart ist in Deutschland zur Zeit noch nicht gestattet.
Was bisher nur an der Nordsee, Ostsee und der Adria möglich war, bietet die Danubia Flussbestattungen an der österreichischen Donau an. Durch die Beisetzung der Asche in den idyllischen Abschnitten der Donau haben Angehörige die Möglichkeit, dem Verstorbenen in der freien Natur zu gedenken. Grabpflege, Grabmiete, die Anschaffung eines Grabsteines und vieles mehr fallen weg. Daher kann die letzte Ruhestätte ohne Rücksichtnahme auf Friedhofsöffnungszeiten jederzeit besucht werden.
Unter Ballonbestattung versteht man das Verstreuen der Asche eines Verstorbenen von einem Heißluftballon aus. Die Angehörigen können an der Zeremonie teilnehmen. Diese Beisetzungsart ist in Deutschland nicht erlaubt. Da diese Bestattungsform in Frankreich und auch in der Schweiz verbreitet ist, wird sie von deutschen Bestattern über dortigen Territorien ausgeführt. Auch in Tschechien ist die Übergabe der Asche an den Wind möglich, sie fällt dabei auf genehmigte Wiesengebiete.
Eins werden mit dem Universum – das streben Menschen schon zu Lebzeiten und auch im Tod an. Ein kleiner Teil der Asche wird in einer Miniurne mit einem Bestattungssatelliten in den Weltraum geschossen. Dieser tritt später wieder in die Erdatmosphäre ein und verglüht wie eine Sternschnuppe.
Ein letztes Mal mit Pauken und Trompeten strahlend erleuchten – diese Vorstellung von letzter Erinnerung ist etwas ganz Besonderes. Wer das möchte, kann seine Asche im Ausland als Feuerwerk am Himmel explodieren lassen.
Wer nach einem Todesfall ein Andenken an den Verstorbenen bei sich tragen möchte, hat die Möglichkeit, eine Diamantbestattung zu wählen. Aus der Asche des Verstorbenen entsteht in einem aufwändigen Verfahren ein Diamant, der beispielsweise als Schmuck getragen werden kann. Diese Art der Bestattung wird in Deutschland nicht gestattet.
Eine sehr persönliche Art, einen geliebten Verstorbenen weiter in seinem Herzen zu tragen. Nach der Feuerbestattung wird dafür ein kleiner Teil der Asche in ein Amulett abgefüllt, das um den Hals getragen werden kann. Diese Art der Bestattung wird in Deutschland nicht gestattet.
Jeder Mensch ist anders, hat eigene Wünsche und Vorstellungen, eine ureigene Geschichte und eine individuelle Erfahrung. Auch Tod und Bestattung sind individuelle Geschehen - für jeden Betroffenen anders. Gläubige Menschen erleben den Tod eingebettet in die Traditionen der Religion, andere gestalten den Abschied in einem offenen, aber persönlich ansprechenden Rahmen. Die Frage des Wie der Bestattung muss letztendlich jeder für sich selber entscheiden.
Tatsache ist, dass sich in unserer globalisierten Welt auch der Umgang mit dem Tod verändert und sich veränderten Werten angepasst hat. Gerade in Europa und ganz speziell in Deutschland zeigt sich dies im eindeutigen Trend zur Einäscherung und den damit verbundenen Formen der Beisetzung. Rund die Hälfte aller Bundesbürger wählen heute die Feuerbestattung. In Großstädten wie Berlin liegt der Anteil sogar bei rund 80 Prozent. Tendenz weiter steigend. Die Gründe dafür sind vielfältig:
Ein Blick zurück in die Geschichte der Menschheit zeigt, dass die Feuerbestattung eine sehr alte, traditionsreiche Bestattungsform ist. Bereits zum Ende der Steinzeit gab es in Europa und in „Nah-Ost“ erste Feuerbestattungen. Historische Funde, welche die frühesten Feuerbestattungen belegen, reichen zurück bis etwa 3000 Jahre vor Christus. In der Bronzezeit, etwa 2500 bis 1000 vor Christus, breitete sich die Feuerbestattung allmählich nach Nordeuropa aus.
Im antiken Griechenland und im Römischen Reich war diese Form der Beisetzung sehr populär und auch Cäsar hat seinen Leichnam kremieren lassen. Um die Asche aufzubewahren, wurden schon früher besondere Urnen, aber auch Vasen oder Krüge benutzt.
Auch zu Beginn des Christentums war die Feuerbestattung die vorherrschende Form der Beisetzung. Erst Karl der Große hat in seiner Neuregelung zur Bestattungskultur aus dem Jahre 786 die Verbrennung von Toten verboten. Hintergrund war der christliche Glaube an die Wiederauferstehung.
Erst Ende des 18. Jahrhundert, mit der Zeit der Aufklärung, veränderte sich die damalige Denkweise wieder. Aus hygienischen Gründen, um Seuchen einzudämmen, wurde die Feuerbestattung im christlich geprägten Europa wieder eingeführt. 1876 wurden in Mailand und zwei Jahre später in Gotha die ersten Krematorien in Europa gebaut. Trotz des ausdrücklichen Verbots „der Verbrennung von Leichen“ durch die katholische Kirche 1886 stieg die Zahl der Krematorien unaufhörlich.
1934 wurde die Feuerbestattung im Grundgesetz der traditionellen Erdbestattung gleichgestellt und 1963 durch Papst Johannes XXIII. von der katholischen Kirche anerkannt. Somit sind Gläubige heute völlig frei bei ihrer Entscheidung über die unterschiedlichen Bestattungsformen.
Seit dieser Zeit steigt die Zahl der Feuerbestattungen in Deutschland stetig an. Lag der Anteil vor rund 10 Jahren gerade mal bei 39 Prozent, werden heute schon nahezu 60 Prozent der Verstorbenen feuerbestattet (Stand 2011). Tendenz weiter steigend.
Die starke Zunahme der Feuerbestattung in den letzten Jahrzehnten hat Ihren Grund zum einen in den deutlich höheren Kosten für eine Erdgrabstelle im Vergleich zum Urnengrab. Andererseits spielen auch ästhetische und hygienisch/ökologische Überlegungen eine Rolle, wonach manche die Verbrennung im Gegensatz zur Verwesung des Leichnams im Boden als sauberer betrachten.
Nachdrücklich empfiehlt die Kirche, dass die fromme Gewohnheit beibehalten wird, den Leichnam Verstorbener zu beerdigen. Sie verbietet indessen die Feuerbestattung nicht, es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen.
Seit 1964 akzeptiert die katholische Kirche gleichberechtigt die Art der Feuerbestattung. Die evangelischen Kirchen standen gegen Ende des 19. und am Anfang des 20. Jahrhunderts der Feuerbestattung zunächst ebenfalls überwiegend ablehnend gegenüber, danach setzte sich eine tolerierende, wenn auch nicht fördernde, Haltung durch.
In der orthodoxen Kirche wird die Feuerbestattung bis heute abgelehnt. In Griechenland wurde sie erst 2006 legalisiert.
Im Islam und Judentum ist die Verbrennung des toten Körpers, also die Feuerbestattung, grundsätzlich verboten.
1844 in Schiras im heutigen Iran entstanden, hat sich die Bahá’i-Religion mittlerweile in der ganzen Welt ausgebreitet. Eine große Zahl Bahá’i in Deutschland ist iranischer Herkunft, aber die Mehrheit der Mitglieder hat einen deutschen kulturellen Hintergrund. Für Bahá’i ist die Erdbestattung vorgeschrieben.
Rund 900 Millionen Menschen hinduistischem Glaubens kennen ausschließlich Feuerbestattung und Verstreuung der Asche.
Lediglich die Orthodoxie, der Islam und das Judentum verbieten die Feuerbestattung. Das bedeutet aber:
- 2,1 Milliarden Christen und
- 850 Millionen Hindus und
- 375 Millionen Buddhisten sowie
- 1 Milliarde Atheisten
also insgesamt 4,5 Milliarden Menschen, fast drei Viertel der Weltbevölkerung, haben aus religiöser Sicht das Recht auf Feuerbestattung!